Wir möchten unsere Kunden darüber in Kenntnis setzen, dass mit Änderung der Heizkostenverordnung (§ 5 Abs. 2 HeizkV), künftig nur noch Verbrauchserfassungsgeräte installiert werden, die aus der Ferne auslesbar sind. Vorhandene Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis Ende 2026 mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.
Darüber hinaus müssen gemäß §§ 5 Abs. 2 S.3, Abs. 5 S.1 HeizkV neu installierte Messgeräte ab Ende 2022 an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können und interoperabel sein. Sprich die Daten können über im Treppenhaus empfangen, gespeichert und aufbereitet an die Zentrale der Abrechnungsfirma übermittelt werden. Wir als Ihre zuständige Hausverwaltung sind mit der sofortigen Umsetzung bemüht, sofern dies noch nicht erfüllt ist.