FAQs
Für die Anmietung von Wohnraum ist das Ausfüllen einer Mieterselbstauskunft notwendig. Diese dient als Grundlage und Sicherheit des Vermieters, Auskünfte über den potentiell zukünftigen Mieter zu erhalten.
Immobilien-Makler dürfen von Mietern für Wohnungsbesichtigungen kein Entgelt verlangen. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden. Hier greift das Besteller-Prinzip, sprich, wer den Makler bestellt, der zahlt.
Aktuelle Objekte zum Mieten/Kaufen finden Sie in unserer Immobilienbörse.
Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung welche vor dem Einzug in eine Wohnung oder ein Haus beim Vermieter einzureichen ist. Dieser muss die Kaution gesondert aufbewahren. Die Kautionshöhe beläuft sich auf maximal 3 Kaltmieten und wird erst nach Auszug wieder ausgehändigt. Wesentlich hierfür ist der Gebrauchszustand des gemieteten Raumes.
Ein Mietvertrag eine gegenseitige schriftliche Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung von Wohnraum gegen Entgelt. Die Parteien (Vermieter und Mieter) verpflichten sich, den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete besteht.
Eine Provision von Seiten der Mieter für die Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses ist seit dem 01.06.2015 gemäß dem Bestellerprinzip nicht mehr zulässig. Beauftragt ein Vermieter einen Makler, bzw. bestellt er ihn, seine Immobilie zu vermarkten, ist er provisionspflichtig. Im Gegenzug muss ein Mieter den Makler dann zahlen, wenn er einen Immobilienmakler beauftragt, exklusiv für ihn eine Wohnung zu finden.
Downloads
- Ableseprotokoll / Zwischenablesung
- Ableseprotokoll / Zwischenablesung (ausführlich)
- Brandschutz – wichtige Hinweise
- Die 7 wichtigsten Mieterpflichten
- Mieterselbstauskunft
- Mieterwechsel – die wichtigsten Schritte
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Moderne Hausordnung
- Richtig Heizen und Lüften
- Schlüsselbestellung Formular
- Tipps zum Energie- und Wassersparen
- Umzugscheckliste
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