Immobillienbewertung

FAQs

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Bewilligungen (bei Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs)
  • Katasterkarte bzw. Flurkarte
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbeitragsbescheinigung (Anliegerbescheinigung)
  • Bauzeichnungen/Pläne
  • Flächenberechnungen
  • Berechnungen des umbauten Raums
  • evtl. Lageplan
  • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
  • Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen (bei ETW)
  • Benennung des WEG Verwalters
  • Kauf und Verkauf der Immobilie
  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungen
  • Scheidungsangelegenheiten
  • Steuerliche Zwecke
  • Bilanzierung von Immobilien
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen
  • Versicherung von Immobilien

Schnelle Gewissheit vor Kauf oder Verkauf

Ein Kurzgutachten ist genau richtig, wenn Sie den Kauf oder Verkauf einer Immobilie planen und bei der Wertfindung neutrale Unterstützung suchen. Als Sachverständiger liefern wir im Rahmen des Kurzgutachtens Hinweise zum derzeitigen Marktwert der fraglichen bebauten und unbebauten Grundstücke. Dabei stützen sie sich unter anderem auf die geltenden rechtlichen Vorgaben aus dem Baugesetzbuch und die Rechtsverordnungen von Bund und Ländern.

Das Kurzgutachten verwendet zur Wertermittlung die üblichen Rechenverfahren, verzichtet jedoch weitgehend auf erläuternde Texte und kann daher ausschließlich für außergerichtliche Zwecke heran gezogen werden.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Ortstermin mit Außen- und Innenbesichtigung der Immobilie
  • Fotodokumentation
  • Sichtprüfung der Bausubstanz
  • Stichpunktartige Beschreibung wesentlicher Merkmale und Grundstücksdaten der Immobilie
  • Überprüfung von Flächenangaben
  • Bodenwertermittlung
  • Ermittlungsverfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren)
  • Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
  • Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen
  • Pauschale Bewertung eventueller Baumängel, Bauschäden und Instandhaltungsstaus

Damit Sie Ihren Wert genau kennen

Sie benötigen eine verlässliche Ermittlung zum Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie, die auch vor Gericht Bestand hat (z. B. in Erbangelegenheiten)? Dann ist eine neutrale, unabhängige Verkehrswertermittlung gemäß §194 Baugesetzbuch (BauGB) durch einen DEKRA zertifizierten Immobiliensachverständigen genau richtig für Sie. Dieses Verfahren ist umfassender als das Kurzgutachten und berücksichtigt insbesondere auch rechtliche Aspekte von Immobilie und Wertermittlung.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Ortstermin mit Innen- und Außenbesichtigung der Immobilie
  • Fotodokumentation
  • Sichtprüfung der Bausubstanz
  • Stichpunktartige Beschreibung wesentlicher Merkmale, Grundstücksdaten und rechtlicher Gegebenheiten der Immobilie
  • Sichtprüfung von Flächenangaben und Ermittlung von Bodenwerten
  • Begründung des Ermittlungsverfahrens (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren) und Ableitung des Verkehrswertes
  • Begründungen zu den für die Wertermittlung wesentlichen Einflussfaktoren
  • Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
  • Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen
  • Überschlägige Bewertung eventueller Baumängel, Bauschäden und Instandhaltungsstaus

Die Bearbeitungsdauer ist vom Umfang des Auftrages, der Größe der zu bewertenden Immobilie und der zur Verfügung gestellten Unterlagen abhängig. Bei Vorliegen aller zur Wertermittlung erforderlichen Daten werden die Gutachtenaufträge sehr zügig, tlw. innerhalb weniger Tage, bearbeitet. In der Regel benötigen wir ca. 3 bis 6 Wochen zur Fertigstellung. Abweichungen und Sonderregelungen sind selbstverständlich möglich. Bitte befragen Sie uns hierzu telefonisch.

Unsere Immobiliengutachten geben Privatpersonen und ihren Beratern (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Vermögensverwalter, bestellte Betreuer) klare Aussagen zum Wert der Immobilie.

In einem Gutachten erfolgt die nachvollziehbare und mit Gründen versehene Prognose oder Beschreibung eines Ereignisses. Dies kann im Hinblick auf Grundstücke ein Verkehrswert oder ein Mietwert zu einem Stichtag sein.

  • Sie erhalten vorab einen Festpreis, damit später keine überraschenden Mehrkosten auf Sie zukommen.
  • Dieser richtet sich nach dem begutachteten Wert der Immobilie und dem Umfang der Auftragserteilung.
  • Unsere günstigen Honorare liegen beispielsweise für ein durchschnittliches Einfamilienhaus zwischen 400,- € und 1.000,- €  zzgl. gesetzl. MwSt.                       (Das kann von Fall zu Fall verschieden sein, ob bebaut, unbebaut, sind Erbbau-, Wohn-, Nießbrauch-, Wegerecht etc. zu bewerten.  Hier kommt in erster Linie auf den erforderlichen Aufwand und ggf. die Höhe des ermittelten Verkehrswertes an.)

Auf einige Einflussfaktoren kann in einem Wertgutachten nicht abschließend eingegangen werden. Zum einen, weil die Gutachten ohne Entnahme von Materialproben, d.h. zerstörungsfrei erstellt werden, zum anderen, weil das Aufgabengebiet des Sachverständigen begrenzt ist.

Dies betrifft die Prüfung der Altlastenfreiheit und des Baugrundes, statische Fragen der Baukörper, den Schadstoffgehalt von Baustoffen, detaillierte Bauschadensbewertungen oder die Wertermittlung von betriebsspezifischen Einrichtungen. Zu diesen Fragen und Gebiete können auf Wunsch des Auftraggebers qualifizierte Kollegen hinzu gezogen werden.

  • Zustandsbeschreibung von Grundstück und Gebäude mit den wertbeeinflussenden Merkmalen
  • Aussagen zur Wahl des Wertermittlungsverfahrens
  • Wertermittlung und Begründung
  • Ableitung des Verkehrswertes

Downloads

Links

Aufgaben und Merkmale eines Sachverständigen
Dekra Wertermittlung
Verband europäischer Gutacher & Sachverständiger

Kontaktaufname:

Tel: 07581-4988
Udo Broschke
Sachverständiger für Immobilienbewertungen Bewertungen von Rechte und Belastungen sowie grundstücksgleiche Rechte

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