Bauliche Veränderungen sind Anbauten, Umbauten sowie nicht erforderliche Eingriffe in Aussehen und Substanz des Gebäudes. Doch fallen Themen wie die Anbringung eines Gartenhauses, die Installation einer SAT-Anlage und das Fällen eines Baumes ebenfalls unter bauliche Veränderungen? Häufig herrscht hier bei Eigentümer-Versammlungen Klärungsbedarf. Wir haben Ihnen sämtliche bauliche Veränderungen von A-Z aufgelistet zum Nachlesen beigefügt.
Als bauliche Veränderung wird jede über die bloße Instandhaltung und Instandsetzung sowie modernisierende Instandsetzung hinausgehende Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in seiner bestehenden Form, und zwar nicht nur von Bauwerken, sondern auch von unbebauten Grundstücksteilen, angesehen.
So stellt etwa auch das Anbringen eines Gartenhauses oder einer SAT-Anlage und das Fällen eines Baumes eine bauliche Veränderung dar, der das Gesamterscheinungsbild des gemeinschaftlichen Gartens bzw. der Gesamtanlage prägt. Die nachträgliche Veränderung einer rechtmäßig erfolgten baulichen Veränderung stellt wiederum eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung der beeinträchtigten Wohnungseigentümer bedarf. Wir haben Ihnen sämtliche Bauliche Veränderung A-Z zum Nachlesen beigefügt.
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Lexikon-Quelle: Haufe Online-Portal, Beitrag vom 09.04.2020