Aktuelles

In Ihrem vermieteten Wohnraum wird ein Wasserschaden gemeldet – genauer: ausgehend aus Ihrem Badezimmer. Die Ursache wird nach einer Leckageortung schnell klar, über undichte Silikonfugen konnte Wasser bestimmungswidrig einen Schaden in der darunter liegenden Wohnung verursachen. Wie gut dass das Gebäude über die Gemeinschaft versichert ist und Sie nicht belangt werden können – FALSCH GEDACHT! Durch das BGH-Urteil vom 20.10.2021 sind Wasserschäden aufgrund undichter Silikonfugen nicht mehr über die Gemeinschaft versichert. Als Ihre zuständige Hausverwaltung möchten wir Sie hierüber in Kenntnis setzen und bitten Ihre Silikonfugen in Ihrem Sondereigentum regelmäßig prüfen / warten zu lassen.

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Bei den vielen neuen Regelungen und Fristen im Abrechnungswesen, WEG-Recht und der Energiepolitik, welche über die Jahre hinzugekommen sind, kann man schon mal den Überblick verlieren. Daher ist es uns ein Anliegen uns stetig weiterzubilden um für unsere Kunden immer auf dem neuesten Stand zu sein. Allem voran schätzen wir die Fortbildungen des Verbandes und haben für das Kalenderjahr 2023 eine besondere Auszeichnung für die vorbildliche Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter erhalten.

VDIV Teilnahme 2023



Wir möchten unsere Kunden darüber in Kenntnis setzen, dass mit Änderung der Heizkostenverordnung (§ 5 Abs. 2 HeizkV), künftig nur noch Verbrauchserfassungsgeräte installiert werden, die aus der Ferne auslesbar sind. Vorhandene Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis Ende 2026 mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.

Darüber hinaus müssen gemäß §§ 5 Abs. 2 S.3, Abs. 5 S.1 HeizkV neu installierte Messgeräte ab Ende 2022 an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können und interoperabel sein. Sprich die Daten können über im Treppenhaus empfangen, gespeichert und aufbereitet an die Zentrale der Abrechnungsfirma übermittelt werden. Wir als Ihre zuständige Hausverwaltung sind mit der sofortigen Umsetzung bemüht, sofern dies noch nicht erfüllt ist.

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Gibt es in Deutschland ausreichend Wohnungen? Werden mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime  benötigt? An welchen Stellen sollte der Staat für seine Bürgerinnen und Bürger investieren? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder in Deutschland alle zehn Jahre einen Zensus – auch bekannt als Volkszählung – durch. Wir als Ihre zuständige Hausverwaltung möchten Sie informieren.

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Seit zehn Jahren waren wir in der Lindenstraße für Sie zu finden, aufgrund unseres stetigen Wachstums konnten die Räumlichkeiten letztlich nicht mehr schritthalten. Um für die Zukunft gut gerüstet zu sein, haben wir uns deshalb intensiv nach neuen Räumlichkeiten umgesehen und sind in der Bachstraße fündig geworden. Gerne begrüßen wir Sie künftig in unserem neuen Büro mit über 500 qm² in der Bachstraße 3 in Bad Saulgau. Anbei möchten wir Ihnen erste Einblicke gewähren.

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Bauliche Veränderungen sind Anbauten, Umbauten sowie nicht erforderliche Eingriffe in Aussehen und Substanz des Gebäudes. Doch fallen Themen wie die Anbringung eines Gartenhauses, die Installation einer SAT-Anlage und das Fällen eines Baumes ebenfalls unter bauliche Veränderungen? Häufig herrscht hier bei Eigentümer-Versammlungen Klärungsbedarf. Wir haben Ihnen sämtliche bauliche Veränderungen von A-Z aufgelistet zum Nachlesen beigefügt.

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Regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen müssen alle 3 Jahre wiederholt werden und sind zwingend notwendig. Nach der geltenden Trinkwasserverordnung mussten Gebäude mit einer zentralen Warmwasseraufbereitung zum 31.12.2013 erstmalig auf Legionellen untersucht werden. Ist die erstmalige Untersuchung fristgerecht erfolgt und wurde kein Befund festgestellt, mussten Sie in 2016 und anschließend in 2019 an die Wiederholung der Legionellenuntersuchung denken. Sollten Sie dieses Thema bis jetzt gänzlich außer Acht gelassen haben, wird es höchste Zeit. Wir als Hausverwaltung nehmen das Thema bei unseren betreuten Anlagen sehr ernst. Doch was genau sind Legionellen und wie können diese entstehen?  (mehr …)



 

Hausverwaltung Broschke begleitet Tiefgaragensanierung – Paul-Heilig-Straße 8-8/2 in Pfullendorf

BAD SAULGAU/PFULLENDORF (sz) – Völlig neu erstrahlt die Tiefgarage in der Paul-Heilig-Straße 8-8/2 in Pfullendorf. Die Broschke Hausverwaltung, welche die Anlage betreut, hat in Zusammenarbeit mit der Muhsau Kindl Ingenieurgesellschaft und dem ausführenden Unternehmen Geiger Bauwerksanierung die komplette Tiefgarage saniert.

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Mieter haben in ihren vier Wänden eine Menge Rechte. Doch es entstehen auch eine Reihe von Pflichten – von der Zahlung der Miete bis zum Melden von Mängeln. Ein gutes Mietverhältnis ist ein Geben und Nehmen: Wer seinen Verpflichtungen gewissenhaft nachkommt, kann sich im Zweifelsfall auch auf seinen Vermieter verlassen. Einen kleinen Überblick über die wichtigsten Mieterpflichten bietet ein Ratgeber-Artikel von immowelt. Dabei sollten viele Dinge im Sinne eines guten Miteinanders selbstverständlich sein. Auf immowelt.de weiterlesen

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Ab dem 1. November 2015 gilt bundesweit ein einheitliches Meldegesetz. Dieses beinhaltet: Wenn jemand umzieht, muss er dies nicht mehr nur bei der zuständigen Behörde melden, sondern benötigt dafür auch eine Bestätigung vom Vermieter. Vermieter werden ihrerseits verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen, wenn ein neuer Mieter einzieht. (mehr …)



„Eine Investition in die Zukunft“ – Südfinder Mittwoch, 21.10.2015

Nicht wieder zu erkennen ist das Mehrfamilienhaus in der Ulmenstraße in Herbertingen. Die Broschke Hausverwaltung, welche die Wohnanlage betreut, veranlasste im Auftrag der Eigentümer-Gemeinschaft im Frühjahr 2015 eine energetische Sanierung, die aus öffentlicher Hand gefördert wurde. (mehr …)